UMA/MNA
Einhaltung der Kinderrechtskonvention bei MNA
Form der Forderung | Petition |
Adressat_in | Kantonsrat |
Inhalt | Das Jugendparlament Kanton Zürich fordert die Beauftragung des KSA (kantonales Sozialamt) durch den Kantonsrat, die Standards der Betreuung und Unterbringung der MNA zu erhöhen und mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Bei der Finanzierung der Unterbringung und Tagesstruktur der MNA wird aufgrund ihrer Bedürfnisse und nicht des ausländerrechtlichen Status entschieden. Ein neuer Vertrag, welcher die folgenden Bedingungen enthält, wird mit der AOZ neu verhandelt: – Einführung einer Abklärungsphase analog des Vorgehens des Bäregg (Kanton Bern). In dieser Abklärungsphase soll geprüft werden, welche Unterbringung für den einzelnen bzw. die einzelne MNA optimal ist (Beispiele: private Pflegefamilien, MNA-Zentren, MNA-Aussenstellen, sozialpädagogische Pflegefamilien, betreute Wohngruppen etc.). – In MNA-Zentren herrschen die gleichen Standards wie in hiesigen Kinder- und Jugendheimen: Infrastrukturen, wie Küchen und Badezimmer, führen nicht zu Engpässen. Es ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet, dass alle MNA untergebracht werden können ohne die maximalen Belegungszahlen zu überschreiten. In den jeweiligen MNA-Unterkünften wohnen maximal 40 MNA. Es wird eine Heimaufsicht analog zu den hiesigen Kinder- und Jugendheimen gewährleistet. |
Begründung | Gemäss der Kinderrechtskonvention ist das Wohl des Kindes immer sicherzustellen. Gemäss Art. 3 Abs. 1 müssen alle Massnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes als vorrangigen Gesichtspunkt berücksichtigen.
Auch Art. 11 Abs. 1 der Bundesverfassung sieht einen Anspruch auf besonderen Schutz der Unversehrtheit und Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen vor. Unsere Forderungen stellen nicht nur das Kindswohl sicher, sondern ermöglichen eine schnelle und bessere Integration, was sich langfristig auch kostensparend auswirkt. |
Abstimmungsergebnis | Angenommen mit 66 «Ja» gegen 13 «Nein» bei 10 Enthaltungen. |