Sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt
Gleichstellung Frau & Mann beim Gesetzesartikel Strafgesetzbuch Art. 190
Form der Forderung | Engage.ch (Nationale Forderung) |
Adressat_in | Nationalrat/Öffentlichkeit |
Inhalt |
Der Art. 190 2. «Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre», Abschnitt Vergewaltigung, lautet aktuell wie folgt:«1 Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.» Wir fordern die Aufhebung der Definition «weiblichen Geschlechts». Neu soll von «Personen» die Rede sein. |
Begründung | Gleichstellung von Mann und Frau. Es ist Tatsache, dass ein Mann ebenfalls vergewaltigt werden kann. Der Schutz gilt ja sogar für Tiere. |
Abstimmungsergebnis | Angenommen mit 80 «Ja» gegenüber 2 «Nein» bei 2 Enthaltungen. |