Jugendrechte
Rechte für die Zukunft unserer Gesellschaft
Form der Forderung | Petition |
Adressat_in | Kantonsrat des Kantons Zürich |
Inhalt | Das Jugendparlament fordert den Kantonsrat des Kantons Zürich dazu auf, Massnahmen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu ergreifen.
Das Jugendparlament schlägt dazu beispielsweise folgende Massnahmen vor:
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Begründung | 30 Jahre nach der ersten Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) und 20 Jahre nach der Ratifizierung durch die Schweiz sieht sich die Schweiz und damit der Kanton Zürich in eine Diskussion verwickelt: Der Bund hat den Kantonen in seinem Bericht vom 19. Dezember 2018 zur Umsetzung der KRK Unterstützung zugesichert.1 Das Jugendparlament sieht sich als Sprachrohr der Zürcher Jugend verpflichtet, dem Kanton solche Massnahmen vorzuschlagen. So ist das Jugendparlament selbst, unter anderem gestützt auf Art. 12 KRK, entstanden und gesichert.
Kinderrechte sind in unseren Augen als essentieller Bestandteil unserer Gesellschaft zu wenig bekannt: Kindern und Jugendlichen sollen ihre Rechte bekannt sein, damit sie diese auch entsprechend anwenden können. Um der Errungenschaft der Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als eigenständige Subjekte Rechenschaft zu tragen, muss der Kanton die Aufgabe der Informationsvermittlung gewissenhaft und verantwortungsbewusst wahrnehmen. So könnte eine Ombudsstelle nicht nur Kindern und Jugendlichen eine niederschwellige Anlaufstelle bieten, sondern auch einen Informationsauftrag wahrnehmen. |
Bemerkung | 1Massnahmen zum Schliessen von Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention, Bericht des Bundesrates vom 12. Dezember 2019, S. I, Zusammenfassung, Massnahme 10. |
Abstimmungsergebnis | Angenommen mit 76 «Ja» gegenüber 6 «Nein» bei 7 Enthaltungen. |