Kommission Geplante Initiativen
Unterstützung Bürgerdienst
Form der Forderung | Auftrag an das Jugendparlament Kanton Zürich |
Adressat_in | Jugendparlament Kanton Zürich |
Inhalt | Das Jugendparlament Kanton Zürich unterstützt die Volksinitiative für einen allgemeinen Bürgerdienst.
Die Jugendparlamentssitzung beauftragt das Jupa ZH: – sich an der Unterschriftensammlung zu beteiligen – die Debatte zum Thema Miliztätigkeiten zu fördern und anzuregen – sich nach Möglichkeiten im Verein ServiceCitoyen.ch (Trägerverein Volksinitiative) einzubringen. |
Begründung | Ziel ist es, die Bundesverfassung so zu ändern, dass jede Bürgerin und jeder Bürger mindestens einmal in ihrem Leben einen Bürgerdienst zugunsten von Gesellschaft und Umwelt leistet. Prinzipiell absolvieren dabei Frauen und Männer gemeinsam eine modernisierte übliche Bürgerpflicht, wobei die Dienstbereiche sich auf alle vom Gesetz anerkannten Aufgaben im öffentlichen Interesse erstrecken könnten, wie beispielsweise Armee, Zivilschutz, Revitalisierung der Gewässer, Kulturgüterschutz, freiwillige Feuerwehr, etc.
Die Initiative stellt einen wichtigen Schritt zur Gleichstellung der Geschlechter dar, da man so die gleichen Rechte wie auch Pflichten hat. Durch die Erfahrungen, welche beim Bürgerdienst gesammelt werden, werden jene Miliztätigkeiten gefördert, welche bisher noch nicht als Dienst gelten und Schwierigkeiten bei der Nachwuchsförderung haben. Neben der Förderung dieser Tätigkeiten, sammeln junge Menschen praktische Erfahrungen, welche später im Leben genutzt werden können. Diese Initiative verdoppelt den Bestand der Dienstpflichtigen und führt somit zu einer Steigerung des Frauenanteils im Militär und es gibt allgemein mehr Menschen, welche einen Dienst für Gesellschaft und Umwelt übernehmen.
Der Einbezug jeder einzelnen Schweizerin und jedes einzelnen Schweizer in die Dienstplicht fördert das Gemeinschaftsgefühl und den Zusammenhalt der Schweiz.
Initiativtext:
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (RS 101) wird wie folgt geändert:
Art. 59 Bürgerdienst 1. Jede Schweizerin und jeder Schweizer leistet einen Bürgerdienst zugunsten von Gesellschaft und Umwelt. |
Abstimmungsergebnis | Angenommen mit 48 «Ja» gegenüber 11 «Nein» bei 8 Enthaltungen. |